Verordnung/ Rezept

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Voraussetzung für das Aufnehmen der logopädischen Behandlung ist eine Verordnung / Rezept von Ihrem Facharzt (HNO- Arzt, Neurologe, Kinderarzt etc...). Anschließend vereinbaren Sie per Telefon, Mail oder auch gerne persönlich einen Termin bei mir in der Praxis. Darauffolgend werde ich eine umfassende Anamnese und eine speziell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Diagnostik durchführen. 

Im Anschluss werden wöchentliche Therapiesitzungen á 30, 45 oder 60 Minuten vereinbart. 

 

Die Kosten werden von den gesetzlichen bzw. privaten Krankenkassen getragen. Ab dem 18 Lebensjahr fällt ein gesetzlich vorgeschriebener Eigenanteil von 10 % an. Zudem eine Verordnungsgebühr von 10 Euro.